Wer wir sind:
Der Arbeitskreis wurde 2002 gegründet.
Der Vereinszweck wird insbesondere verfolgt durch
- Förderung des Erfahrungsaustausches unter den mit der Anwendung des Insolvenzrechts befassten Personen, Körperschaften, Gerichten und Behörden, insbesondere durch Zusammenkünfte, Konferenzen und Vorträge
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Personen, Gerichten, Behörden, Vereinen und Verbänden, die auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig sind
- Schaffung und Förderung von Rahmenbedingungen, innerhalb derer eine erleichterte Abwicklung von Insolvenzverfahren erfolgen kann
- Förderung des juristischen Nachwuchses, insbesondere auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
